55.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Falles von nicht ausreichendem Ordnungsdienst in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten eines Anhängers und wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 29. Oktober 2014 lief ein Zuschauer aus dem Hamburger Fanbereich in Richtung des Münchner Spielers Franck Ribéry, schlug mit einem Schal in seine Richtung und traf ihn leicht im Gesichts- und Schulterbereich. Zudem zeigte er ihm den ausgestreckten Mittelfinger. Er wurde vom Ordnungsdienst in Gewahrsam genommen und vom Spielfeld geführt.

In der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des Bundesligaheimspiels gegen Bayer Leverkusen am 1. November 2014 wurden während eines Spielunterbrechung mehrere Feuerzeuge aus dem Hamburger Zuschauerblock in Richtung Leverkusener Spieler auf das Spielfeld geworfen.

Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Bundesligaspiel beim VfL Wolfsburg am 9. November 2014 wurden im Hamburger Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

In der 60. Minute des Heimspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 7. Dezember 2014 wurde im Zuschauerbereich mehrmals irritierend mit einer Pfeife gepfiffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Falles von nicht ausreichendem Ordnungsdienst in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten eines Anhängers und wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 29. Oktober 2014 lief ein Zuschauer aus dem Hamburger Fanbereich in Richtung des Münchner Spielers Franck Ribéry, schlug mit einem Schal in seine Richtung und traf ihn leicht im Gesichts- und Schulterbereich. Zudem zeigte er ihm den ausgestreckten Mittelfinger. Er wurde vom Ordnungsdienst in Gewahrsam genommen und vom Spielfeld geführt.

In der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des Bundesligaheimspiels gegen Bayer Leverkusen am 1. November 2014 wurden während eines Spielunterbrechung mehrere Feuerzeuge aus dem Hamburger Zuschauerblock in Richtung Leverkusener Spieler auf das Spielfeld geworfen.

Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Bundesligaspiel beim VfL Wolfsburg am 9. November 2014 wurden im Hamburger Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

In der 60. Minute des Heimspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 7. Dezember 2014 wurde im Zuschauerbereich mehrmals irritierend mit einer Pfeife gepfiffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.