5500 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Vor dem Relegations-Hinspiel um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den SV Meppen am 28. Mai 2017 wurde im Mannheimer Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Ab der 80. Minute bestiegen zudem heimische Zuschauer den Zaum zum Innenraum.

Nach dem Relegations-Rückspiel beim SV Meppen am 31. Mai 2017 wurden aus dem Zuschauerblock der Gäste zwei Böller und eine bengalische Fackel in Richtung der Polizeikette geworfen. Darüber hinaus rissen Gästezuschauer zwei große Elemente aus dem Zaun zum Innenraum und liefen teilweise in diesen hinein, bevor sie von der Polizei wieder zurückgedrängt wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Vor dem Relegations-Hinspiel um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den SV Meppen am 28. Mai 2017 wurde im Mannheimer Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Ab der 80. Minute bestiegen zudem heimische Zuschauer den Zaum zum Innenraum.

Nach dem Relegations-Rückspiel beim SV Meppen am 31. Mai 2017 wurden aus dem Zuschauerblock der Gäste zwei Böller und eine bengalische Fackel in Richtung der Polizeikette geworfen. Darüber hinaus rissen Gästezuschauer zwei große Elemente aus dem Zaun zum Innenraum und liefen teilweise in diesen hinein, bevor sie von der Polizei wieder zurückgedrängt wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###