5500 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel bei Rot-Weiß Erfurt am 30. Juli 2016 wurden im Hallenser Zuschauerblock mehrere Rauchtöpfe gezündet, vor dem Drittligaspiel bei Jahn Regensburg am 10. August 2016 sechs Bengalische Feuer im Hallenser Zuschauerbereich abgebrannt. Darüber hinaus wurden vor dem DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 20. August 2016 im Hallenser Block im Rahmen einer genehmigten Choreographie zwei nicht genehmigte Bengalische Feuer gezündet, in der 58. Spielminute zudem eine Rauchfackel.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel bei Rot-Weiß Erfurt am 30. Juli 2016 wurden im Hallenser Zuschauerblock mehrere Rauchtöpfe gezündet, vor dem Drittligaspiel bei Jahn Regensburg am 10. August 2016 sechs Bengalische Feuer im Hallenser Zuschauerbereich abgebrannt. Darüber hinaus wurden vor dem DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 20. August 2016 im Hallenser Block im Rahmen einer genehmigten Choreographie zwei nicht genehmigte Bengalische Feuer gezündet, in der 58. Spielminute zudem eine Rauchfackel.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.