5500 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen Werder Bremen II am 17. Oktober 2015 kam es im Hallenser Zuschauerblock im Rahmen einer Choreographie zu einer kurzen Rauchentwicklung.

Darüber hinaus wurden vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 6. November 2015 im Hallenser Zuschauerblock mehrere Rauchkörper gezündet. Kurz vor Spielende wurde zudem eine an einem Zaun angebrachte Fahne einer Osnabrücker Fangruppierung von einem Hallenser Zuschauer abgerissen und an sich genommen. Die Polizei, die den Täter identifizieren konnte, wurde im Rahmen ihrer eingeleiteten Ermittlungshandlungen massiv angegangen. Ferner wurden von Hallenser Zuschauern pyrotechnische Gegenstände in Dixi-Toiletten geworfen, so dass die Feuerwehr einschreiten musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen Werder Bremen II am 17. Oktober 2015 kam es im Hallenser Zuschauerblock im Rahmen einer Choreographie zu einer kurzen Rauchentwicklung.

Darüber hinaus wurden vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 6. November 2015 im Hallenser Zuschauerblock mehrere Rauchkörper gezündet. Kurz vor Spielende wurde zudem eine an einem Zaun angebrachte Fahne einer Osnabrücker Fangruppierung von einem Hallenser Zuschauer abgerissen und an sich genommen. Die Polizei, die den Täter identifizieren konnte, wurde im Rahmen ihrer eingeleiteten Ermittlungshandlungen massiv angegangen. Ferner wurden von Hallenser Zuschauern pyrotechnische Gegenstände in Dixi-Toiletten geworfen, so dass die Feuerwehr einschreiten musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.