5400 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel beim Chemnitzer FC am 29. April 2017 wurde im Erfurter Zuschauerblock beim Abgang der Fans eine Jacke angezündet.

Zudem musste das Drittligaspiels beim FC Hansa Rostock am 13. Mai 2017 nach knapp zehn Minuten für etwa eine Minute unterbrochen werden, nachdem im Zuschauerbereich der Gäste rund 20 Leuchtfackeln gezündet wurden und ein Böller neben dem Spielfeld an der Eckfahne explodierte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel beim Chemnitzer FC am 29. April 2017 wurde im Erfurter Zuschauerblock beim Abgang der Fans eine Jacke angezündet.

Zudem musste das Drittligaspiels beim FC Hansa Rostock am 13. Mai 2017 nach knapp zehn Minuten für etwa eine Minute unterbrochen werden, nachdem im Zuschauerbereich der Gäste rund 20 Leuchtfackeln gezündet wurden und ein Böller neben dem Spielfeld an der Eckfahne explodierte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.