Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 27. Oktober 2015 wurden im Münchner Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 27. Oktober 2015 wurden im Münchner Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.