5000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor dem Spiel beim 1. FC Magdeburg am 24. Juli 2015 hatten zehn Erfurter Anhänger die Eingangskontrollen überlaufen. Ebenfalls noch vor dem Anpfiff wurden mehrere Bengalos und rote Rauchtöpfe gezündet. In der 89. Spielminute wurden zudem Plastikbecher aus dem Erfurter Zuschauerbereich auf die Ordner und das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor dem Spiel beim 1. FC Magdeburg am 24. Juli 2015 hatten zehn Erfurter Anhänger die Eingangskontrollen überlaufen. Ebenfalls noch vor dem Anpfiff wurden mehrere Bengalos und rote Rauchtöpfe gezündet. In der 89. Spielminute wurden zudem Plastikbecher aus dem Erfurter Zuschauerbereich auf die Ordner und das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.