5000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 87. Minute des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 20. März 2015 kam es im Berliner Zuschauerblock zu einer Rauchentwicklung. Zudem flogen nach dem Abpfiff zwei Leuchtraketen aus dem Gästeblock auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 87. Minute des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 20. März 2015 kam es im Berliner Zuschauerblock zu einer Rauchentwicklung. Zudem flogen nach dem Abpfiff zwei Leuchtraketen aus dem Gästeblock auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.