DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Rostocker Zuschauer in der 19. und 24. Minute des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 11. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Gemüse, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt gut drei Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Dortmunds Bellingham
Das DFB-Sportgericht belegt Jobe Bellingham vom Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Ein Spiel Sperre für Braunschweigs Frenkert
Das DFB-Sportgericht belegt Lukas Frenkert vom Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

DFB-Sportgericht verhandelt Einspruch von Lok Leipzig mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt am 16. Dezember ab 13 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt am Main mündlich das Sportgerichtsverfahren 1. FC Lokomotive Leipzig. Geleitet wird die Sitzung von Torsten Becker, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.