Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
In der 58. Minute des DFB-Pokalspiels bei Hansa Rostock am 20. August 2016 war im Düsseldorfer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[mm]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
In der 58. Minute des DFB-Pokalspiels bei Hansa Rostock am 20. August 2016 war im Düsseldorfer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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