5000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 1. April 2016 wurden im Auer Zuschauerblock Rauchbomben und andere pyrotechnische Materialien gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung musste das Spiel für etwa drei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 1. April 2016 wurden im Auer Zuschauerblock Rauchbomben und andere pyrotechnische Materialien gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung musste das Spiel für etwa drei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.