5000 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 51. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Fortuna Köln am 31. Januar 2016 wurden im Cottbuser Zuschauerblock zwei Knallkörper gezündet und es entwickelte sich Rauch. Das Spiel wurde daraufhin für eine Minute unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 51. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Fortuna Köln am 31. Januar 2016 wurden im Cottbuser Zuschauerblock zwei Knallkörper gezündet und es entwickelte sich Rauch. Das Spiel wurde daraufhin für eine Minute unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.