5000 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der Halbzeitpause des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 23. September 2014 wurde im Cottbuser Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik gezündet, wodurch sich der Anpfiff zur zweiten Hälfte um etwa drei Minuten verzögerte. Darüber hinaus wurde in der 47. und 89. Minute erneut Pyrotechnik im Gästeblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der Halbzeitpause des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 23. September 2014 wurde im Cottbuser Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik gezündet, wodurch sich der Anpfiff zur zweiten Hälfte um etwa drei Minuten verzögerte. Darüber hinaus wurde in der 47. und 89. Minute erneut Pyrotechnik im Gästeblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.