5000 Euro Geldstrafe für Eintracht Trier

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV Eintracht Trier im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels zwischen Eintracht Trier und dem SC Freiburg am 17. August 2014 war im Trierer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt worden. Darüber hinaus waren zwischen der 72. und 77. Minute mehrere Rauchbomben im Trierer Block gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV Eintracht Trier im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels zwischen Eintracht Trier und dem SC Freiburg am 17. August 2014 war im Trierer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt worden. Darüber hinaus waren zwischen der 72. und 77. Minute mehrere Rauchbomben im Trierer Block gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.