5000 Euro Geldstrafe für die SpVgg Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Spielbeginn des Zweitligaspiels beim VfR Aalen am 26. Juli 2013 wurden im Fürther Zuschauerblock einige Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus wurden vor dem Zweitliga-Meisterschaftsspiel beim SV Sandhausen am 8. Dezember 2013 im Zuschauerblock der Gäste mehrere Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Spielbeginn des Zweitligaspiels beim VfR Aalen am 26. Juli 2013 wurden im Fürther Zuschauerblock einige Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus wurden vor dem Zweitliga-Meisterschaftsspiel beim SV Sandhausen am 8. Dezember 2013 im Zuschauerblock der Gäste mehrere Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.