5000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels bei Eintracht Frankfurt am 17. März 2013 wurde in der 71. Minute eine Rauchbombe im Stuttgarter Zuschauerblock entzündet. Darüber hinaus wurde während der Bundesligapartie gegen Borussia Dortmund am 30. März 2013 in der 63. Minute ein Feuerwerkskörper im Zuschauerblock des Heimteams gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/rs]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels bei Eintracht Frankfurt am 17. März 2013 wurde in der 71. Minute eine Rauchbombe im Stuttgarter Zuschauerblock entzündet. Darüber hinaus wurde während der Bundesligapartie gegen Borussia Dortmund am 30. März 2013 in der 63. Minute ein Feuerwerkskörper im Zuschauerblock des Heimteams gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.