5000 Euro Geldstrafe für den FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und wegen eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 54. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfR Aalen am 12. September 2014 wurde aus dem Ingolstädter Zuschauerblock ein Feuerzeug in den Aalener Strafraum geworfen. Dadurch verzögerte sich der Abstoß um eine Minute. Darüber hinaus liefen in der Nachspielzeit zwei Ingolstädter Zuschauer von der Tribüne aus auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und wegen eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 54. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfR Aalen am 12. September 2014 wurde aus dem Ingolstädter Zuschauerblock ein Feuerzeug in den Aalener Strafraum geworfen. Dadurch verzögerte sich der Abstoß um eine Minute. Darüber hinaus liefen in der Nachspielzeit zwei Ingolstädter Zuschauer von der Tribüne aus auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.