5000 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 87. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 II am 29. November 2014 wurden aus dem Chemnitzer Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen. Zudem wurde in der 22. Minute der Drittligapartie gegen den Halleschen FC am 6. Dezember 2014 und in der Drittligabegegnung beim VfL Osnabrück am 13. Dezember 2014 Pyrotechnik im Bereich der Chemnitzer Zuschauer gezündet.

Darüber hinaus versuchten etwa 50 Chemnitzer Zuschauer vor dem Drittligaspiel bei Arminia Bielefeld am 20. Dezember 2014, die Einlasskontrollen zu stürmen, so dass die Polizei eingreifen musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 87. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 II am 29. November 2014 wurden aus dem Chemnitzer Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen. Zudem wurde in der 22. Minute der Drittligapartie gegen den Halleschen FC am 6. Dezember 2014 und in der Drittligabegegnung beim VfL Osnabrück am 13. Dezember 2014 Pyrotechnik im Bereich der Chemnitzer Zuschauer gezündet.

Darüber hinaus versuchten etwa 50 Chemnitzer Zuschauer vor dem Drittligaspiel bei Arminia Bielefeld am 20. Dezember 2014, die Einlasskontrollen zu stürmen, so dass die Polizei eingreifen musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.