5000 Euro Geldstrafe für den 1. FSV Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels gegen den SC Freiburg am 19. Januar 2013 wurde kurz vor dem Spielende ein Feuerzeug und eine Geldmünze aus dem Mainzer Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/rs]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels gegen den SC Freiburg am 19. Januar 2013 wurde kurz vor dem Spielende ein Feuerzeug und eine Geldmünze aus dem Mainzer Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.