5000 Euro Geldstrafe für Christian Streich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christian Streich, den Trainer des Bundesligisten SC Freiburg, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Freiburger Bundesligaspiels bei 1899 Hoffenheim am 24. August 2013 hatte sich Streich am Spielfeldrand mehrfach unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam und Offiziellen des Gastgebers geäußert und verhalten, weshalb er in der 42. Minute vom Unparteiischen Tobias Stieler (Hamburg) aus dem Innenraum verwiesen worden war.

Trainer Christian Streich hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christian Streich, den Trainer des Bundesligisten SC Freiburg, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Freiburger Bundesligaspiels bei 1899 Hoffenheim am 24. August 2013 hatte sich Streich am Spielfeldrand mehrfach unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam und Offiziellen des Gastgebers geäußert und verhalten, weshalb er in der 42. Minute vom Unparteiischen Tobias Stieler (Hamburg) aus dem Innenraum verwiesen worden war.

Trainer Christian Streich hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.