5000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor dem Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 10. April 2016 wurden im Leverkusener Zuschauerblock mehrere Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor dem Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 10. April 2016 wurden im Leverkusener Zuschauerblock mehrere Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.