500 Euro Geldstrafe für Kiels Sportdirektor Bornemann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Andreas Bornemann, Sportdirektor des Drittligisten Holstein Kiel, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der 90. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 4. Oktober 2013 hatte sich Bornemann unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam geäußert.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Andreas Bornemann, Sportdirektor des Drittligisten Holstein Kiel, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der 90. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 4. Oktober 2013 hatte sich Bornemann unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam geäußert.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.