48.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 16.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 26. August 2016 wurde im Gästeblock Pyrotechnik gezündet. Das Gleiche passierte auch während der Hannoveraner Zweitligapartie bei Union Berlin am 16. Oktober 2016, wobei die entstandene Rauchentwicklung zu einer etwa fünfminütigen Spielunterbrechung führte.

Vermehrt Pyrotechnik im Zuschauerblock der Gäste gab es darüber hinaus auch während der Zweitligabegegnung bei Eintracht Braunschweig am 6. November 2016. Dabei wurden unter anderem Bengalos und ein Böller in Richtung der Ordner auf die Tartanbahn im Innenraum geworfen. Zudem stimmten Hannoveraner Zuschauer mehrmals beleidigende Gesänge an.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 16.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 26. August 2016 wurde im Gästeblock Pyrotechnik gezündet. Das Gleiche passierte auch während der Hannoveraner Zweitligapartie bei Union Berlin am 16. Oktober 2016, wobei die entstandene Rauchentwicklung zu einer etwa fünfminütigen Spielunterbrechung führte.

Vermehrt Pyrotechnik im Zuschauerblock der Gäste gab es darüber hinaus auch während der Zweitligabegegnung bei Eintracht Braunschweig am 6. November 2016. Dabei wurden unter anderem Bengalos und ein Böller in Richtung der Ordner auf die Tartanbahn im Innenraum geworfen. Zudem stimmten Hannoveraner Zuschauer mehrmals beleidigende Gesänge an.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

###more###