45.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.

Das Bundesligaspiel zwischen Hertha BSC und dem FC Bayern München am 23. April 2016 konnte erst mit eineinhalb minütiger Verspätung angepfiffen werden, weil kurz zuvor im Münchner Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt wurde, was eine erhebliche Rauchentwicklung zur Folge hatte. Darüber hinaus kam es nach Schlusspfiff im Bereich des „Südtores“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen München Zuschauern sowie Polizei- und Ordnungskräften.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.

Das Bundesligaspiel zwischen Hertha BSC und dem FC Bayern München am 23. April 2016 konnte erst mit eineinhalb minütiger Verspätung angepfiffen werden, weil kurz zuvor im Münchner Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt wurde, was eine erhebliche Rauchentwicklung zur Folge hatte. Darüber hinaus kam es nach Schlusspfiff im Bereich des „Südtores“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen München Zuschauern sowie Polizei- und Ordnungskräften.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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