4500 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Unmittelbar vor sowie während des Drittligaspiels bei Holstein Kiel am 20. Mai 2017 wurde im Zuschauerbereich der Hallenser mehrmals Pyrotechnik gezündet. Ab der 83. Minute kam es im Hallenser Block zudem zu Beschädigungen und zu Zusammenstößen mit Einsatzkräften der Polizei.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Unmittelbar vor sowie während des Drittligaspiels bei Holstein Kiel am 20. Mai 2017 wurde im Zuschauerbereich der Hallenser mehrmals Pyrotechnik gezündet. Ab der 83. Minute kam es im Hallenser Block zudem zu Beschädigungen und zu Zusammenstößen mit Einsatzkräften der Polizei.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###