44.000 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, insbesondere für Investitionen in die Kameratechnik im Stadion. Dies wäre dem DFB bis zum 31. August 2017 nachzuweisen.

Bestraft werden Vorkommnisse mit Darmstädter Zuschauern in den beiden Bundesligaspielen dieser Saison gegen Eintracht Frankfurt am 10. September 2016 in Darmstadt und am 5. Februar 2017 in Frankfurt. Während des Hinrundenspiels wurde im Darmstädter Zuschauerbbereich Pyrotechnik gezündet. Dabei wurde gegen Ende der Begegnung zweimal eine Leuchtrakete in Richtung des Gästeblocks geschossen. Zudem wurden Plastikbecher und -flaschen geworfen.

Auch im Rückrundenspiel in Frankfurt zündeten Darmstädter Zuschauer Pyrotechnik. Ferner wurden abermals Plastikbecher geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, insbesondere für Investitionen in die Kameratechnik im Stadion. Dies wäre dem DFB bis zum 31. August 2017 nachzuweisen.

Bestraft werden Vorkommnisse mit Darmstädter Zuschauern in den beiden Bundesligaspielen dieser Saison gegen Eintracht Frankfurt am 10. September 2016 in Darmstadt und am 5. Februar 2017 in Frankfurt. Während des Hinrundenspiels wurde im Darmstädter Zuschauerbbereich Pyrotechnik gezündet. Dabei wurde gegen Ende der Begegnung zweimal eine Leuchtrakete in Richtung des Gästeblocks geschossen. Zudem wurden Plastikbecher und -flaschen geworfen.

Auch im Rückrundenspiel in Frankfurt zündeten Darmstädter Zuschauer Pyrotechnik. Ferner wurden abermals Plastikbecher geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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