40.000 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.

In der ersten Minute des Zweitligaspiels beim VfR Aalen am 1. November 2013 wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet und auf das Spielfeld geworfen. Daraufhin musste die Partie kurzzeitig unterbrochen werden. Darüber hinaus wurde in der 47. Minute erneut Pyrotechnik abgebrannt. In der Schlussphase der Partie wurden aus dem Gästeblock erneut pyrotechnische Gegenstände gezündet und auf das Feld geworfen, woraufhin das Spiel für drei Minuten unterbrochen werden musste und die Spieler mit dem Schiedsrichtergespann das Spielfeld verließen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.

In der ersten Minute des Zweitligaspiels beim VfR Aalen am 1. November 2013 wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet und auf das Spielfeld geworfen. Daraufhin musste die Partie kurzzeitig unterbrochen werden. Darüber hinaus wurde in der 47. Minute erneut Pyrotechnik abgebrannt. In der Schlussphase der Partie wurden aus dem Gästeblock erneut pyrotechnische Gegenstände gezündet und auf das Feld geworfen, woraufhin das Spiel für drei Minuten unterbrochen werden musste und die Spieler mit dem Schiedsrichtergespann das Spielfeld verließen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.