4000 Euro Geldstrafe für Würzburger Kickers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 18. November 2016 wurde im Würzburger Zuschauerbereich eine Rauchbombe gezündet. Das Gleiche passierte auch in der siebten Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 11. Dezember 2016 im Zuschauerblock der Gäste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 18. November 2016 wurde im Würzburger Zuschauerbereich eine Rauchbombe gezündet. Das Gleiche passierte auch in der siebten Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 11. Dezember 2016 im Zuschauerblock der Gäste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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