4000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Im Verlauf des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 11. Februar 2017 wurde die Herrentoilette im Gästeblock zweimal in Brand gesetzt. Zudem wurde während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 19. Februar 2017 im Rostocker Zuschauerbereich ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Im Verlauf des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 11. Februar 2017 wurde die Herrentoilette im Gästeblock zweimal in Brand gesetzt. Zudem wurde während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 19. Februar 2017 im Rostocker Zuschauerbereich ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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