4000 Euro Strafe für die Stuttgarter Kickers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 3. Oktober 2015 wurden im Stuttgarter Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 3. Oktober 2015 wurden im Stuttgarter Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.