4000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 87. Minute des Zweitligaspiels zwischen dem VfL Bochum und Fortuna Düsseldorf am 25. September 2014 waren aus dem Bochumer Zuschauerblock Feuerzeuge in Richtung des Spielfeldes geworfen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 87. Minute des Zweitligaspiels zwischen dem VfL Bochum und Fortuna Düsseldorf am 25. September 2014 waren aus dem Bochumer Zuschauerblock Feuerzeuge in Richtung des Spielfeldes geworfen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.