4000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 13. Dezember 2014 wurden im Duisburger Zuschauerblock eine blaue Rauchbombe und acht Bengalische Feuer gezündet. Zudem wurden aus demselben Zuschauerbereich während der Partie zwei Feuerzeuge und mehrere mit Bier gefüllte Plastikbecher in den Innenraum geworfen, wobei zwei Ordner mehrmals von den Flüssigkeiten getroffen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 13. Dezember 2014 wurden im Duisburger Zuschauerblock eine blaue Rauchbombe und acht Bengalische Feuer gezündet. Zudem wurden aus demselben Zuschauerbereich während der Partie zwei Feuerzeuge und mehrere mit Bier gefüllte Plastikbecher in den Innenraum geworfen, wobei zwei Ordner mehrmals von den Flüssigkeiten getroffen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.