4000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, in einem Fall in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Nach dem Drittligaheimspiel gegen den SV Wehen Wiesbaden am 10. August 2013 wurde das Schiedsrichter-Gespann beim Verlassen des Spielfeldes mit Bier überschüttet. Der Spielertunnel war zu diesem Zeitpunkt nicht ausgefahren. Des Weiteren wurden in der 80. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 3. September 2013 im Zuschauerblock der Hallenser mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, in einem Fall in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Nach dem Drittligaheimspiel gegen den SV Wehen Wiesbaden am 10. August 2013 wurde das Schiedsrichter-Gespann beim Verlassen des Spielfeldes mit Bier überschüttet. Der Spielertunnel war zu diesem Zeitpunkt nicht ausgefahren. Des Weiteren wurden in der 80. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 3. September 2013 im Zuschauerblock der Hallenser mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.