4000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 22. August 2014 wurde im Hamburger Zuschauerblock Rauchpulver entzündet, was eine starke Rauchentwicklung zur Folge hatte. Darüber hinaus lief in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 23. September 2014 ein Hamburger Zuschauer von der Tribüne aus auf das Spielfeld. Dadurch konnte das Spiel erst nach etwa einer Minute fortgesetzt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 22. August 2014 wurde im Hamburger Zuschauerblock Rauchpulver entzündet, was eine starke Rauchentwicklung zur Folge hatte. Darüber hinaus lief in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 23. September 2014 ein Hamburger Zuschauer von der Tribüne aus auf das Spielfeld. Dadurch konnte das Spiel erst nach etwa einer Minute fortgesetzt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.