4000 Euro Geldstrafe für den FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg am 19. April 2013 wurden währne des Einlaufens beider Mannschaften im Ingolstädter Zuschauerblock sechs Leuchtfeuer und eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg am 19. April 2013 wurden währne des Einlaufens beider Mannschaften im Ingolstädter Zuschauerblock sechs Leuchtfeuer und eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.