4000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels der 3. Liga beim Halleschen FC am 24. Januar 2016 warfen Magdeburger Zuschauer bei einem Eckball ein Feuerzeug in die Richtung eines Hallenser Spielers. Zudem verbrannten sie im zweiten Fall nach dem Drittligaspiel beim Chemnitzer FC am 5. Februar 2016 einen Kleidungsgegenstand im Magdeburger Zuschauerblock.

Vor dem Meisterschaftsspiel gegen den SC Fortuna Köln am 13. Februar 2016 wurden im Magdeburger Zuschauerblock drei Banner mit verunglimpfenden Aufschriften gezeigt. Im vierten Fall wurde in der 53. Spielminute des Meisterschaftsspiels beim VfL Osnabrück am 20. Februar 2016 im Zuschauerblock eine rote Fackel gezündet und in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels der 3. Liga beim Halleschen FC am 24. Januar 2016 warfen Magdeburger Zuschauer bei einem Eckball ein Feuerzeug in die Richtung eines Hallenser Spielers. Zudem verbrannten sie im zweiten Fall nach dem Drittligaspiel beim Chemnitzer FC am 5. Februar 2016 einen Kleidungsgegenstand im Magdeburger Zuschauerblock.

Vor dem Meisterschaftsspiel gegen den SC Fortuna Köln am 13. Februar 2016 wurden im Magdeburger Zuschauerblock drei Banner mit verunglimpfenden Aufschriften gezeigt. Im vierten Fall wurde in der 53. Spielminute des Meisterschaftsspiels beim VfL Osnabrück am 20. Februar 2016 im Zuschauerblock eine rote Fackel gezündet und in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.