Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 19. August 2016 wurden im Jenaer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 19. August 2016 wurden im Jenaer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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