400 Euro Geldstrafe für Großaspachs Trainer Rüdiger Rehm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rüdiger Rehm, den Trainer des Drittligisten SG Sonnenhof Großaspach, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro belegt.

Rehm hatte sich während des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 12. März 2016 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Patrick Schult (Hamburg) verhalten und geäußert und war daraufhin aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rüdiger Rehm, den Trainer des Drittligisten SG Sonnenhof Großaspach, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro belegt.

Rehm hatte sich während des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 12. März 2016 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Patrick Schult (Hamburg) verhalten und geäußert und war daraufhin aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.