35.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt.

Zum einen hatten Bremer Zuschauer nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 19. September 2015 das Schiedsrichterteam mit Bierbechern beworfen und vor dem Bundesligaspiel gegen Borussia Dortmund am 31. Oktober 2015 einen Dortmunder Spieler mit einem Bierhalter.

Zum anderen waren Bremer Zuschauer während der Bundesligaspiele bei Darmstadt 98 am 22. September 2015, bei Hannover 96 am 3. Oktober 2015 und beim VfB Stuttgart am 6. Dezember 2015 wiederholt durch Abbrennen von Pyrotechnik aufgefallen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt.

Zum einen hatten Bremer Zuschauer nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 19. September 2015 das Schiedsrichterteam mit Bierbechern beworfen und vor dem Bundesligaspiel gegen Borussia Dortmund am 31. Oktober 2015 einen Dortmunder Spieler mit einem Bierhalter.

Zum anderen waren Bremer Zuschauer während der Bundesligaspiele bei Darmstadt 98 am 22. September 2015, bei Hannover 96 am 3. Oktober 2015 und beim VfB Stuttgart am 6. Dezember 2015 wiederholt durch Abbrennen von Pyrotechnik aufgefallen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.