35.000 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt. Von dieser kann der Verein 12.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB dann bis zum 31. August 2016 nachzuweisen.

Gleich mehrere Vorfälle ereigneten sich im Rahmen des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 19. Dezember 2015. Zunächst musste der Gästeblock kurz nach der Stadionöffnung für eine Viertelstunde gesperrt werden, da der Aufgang mit einer Ölspur verschmutzt war. Dann drangen etwa eine Stunde vor Anpfiff mehrere Fürther Zuschauer in den Innenraum ein, wobei unter anderem ein Ordner verletzt und eine Leipziger Zaunfahne beschädigt wurde.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit warfen Fürther Zuschauer zunächst Papierschnipsel in den Leipziger Strafraum und versuchten außerdem, Auswechselspieler der Gäste mit Gegenständen zu bewerfen. Kurz vor Spielende wurde zudem Leipzigs Trainer-Assistent Achim Beierlorzer mit einem vollen Bierbecher beworfen und an der Jacke getroffen.

Darüber hinaus wurden im Fürther Zuschauerblock vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 4. Dezember 2015 mehrere Bengalische Feuer und weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um etwa eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt. Von dieser kann der Verein 12.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB dann bis zum 31. August 2016 nachzuweisen.

Gleich mehrere Vorfälle ereigneten sich im Rahmen des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 19. Dezember 2015. Zunächst musste der Gästeblock kurz nach der Stadionöffnung für eine Viertelstunde gesperrt werden, da der Aufgang mit einer Ölspur verschmutzt war. Dann drangen etwa eine Stunde vor Anpfiff mehrere Fürther Zuschauer in den Innenraum ein, wobei unter anderem ein Ordner verletzt und eine Leipziger Zaunfahne beschädigt wurde.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit warfen Fürther Zuschauer zunächst Papierschnipsel in den Leipziger Strafraum und versuchten außerdem, Auswechselspieler der Gäste mit Gegenständen zu bewerfen. Kurz vor Spielende wurde zudem Leipzigs Trainer-Assistent Achim Beierlorzer mit einem vollen Bierbecher beworfen und an der Jacke getroffen.

Darüber hinaus wurden im Fürther Zuschauerblock vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 4. Dezember 2015 mehrere Bengalische Feuer und weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um etwa eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.