35.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 14. Februar 2015 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich zwei Kanonenschläge gezündet. Ein Knallkörper wurde auch während des Frankfurter Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 25. April 2015 im Gästeblock angesteckt.

Darüber hinaus versuchten mindestens 100 vermummte Frankfurter Anhänger im Vorfeld des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 8. März 2015, den Gästeeingang zu stürmen, was nur durch einen raschen Einsatz von Polizei und Ordnungsdienst verhindert werden konnte. Zudem verzögerte sich der Anpfiff der 2. Halbzeit des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 16. Mai 2015 um knapp zwei Minuten, da Frankfurter Anhänger zahlreiche pyrotechnische Gegenstände mit starker Rauchentwicklung entzündeten und Leuchtraketen in den Innenraum schossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 14. Februar 2015 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich zwei Kanonenschläge gezündet. Ein Knallkörper wurde auch während des Frankfurter Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 25. April 2015 im Gästeblock angesteckt.

Darüber hinaus versuchten mindestens 100 vermummte Frankfurter Anhänger im Vorfeld des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 8. März 2015, den Gästeeingang zu stürmen, was nur durch einen raschen Einsatz von Polizei und Ordnungsdienst verhindert werden konnte. Zudem verzögerte sich der Anpfiff der 2. Halbzeit des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 16. Mai 2015 um knapp zwei Minuten, da Frankfurter Anhänger zahlreiche pyrotechnische Gegenstände mit starker Rauchentwicklung entzündeten und Leuchtraketen in den Innenraum schossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.