3500 Euro Geldstrafe für VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der 52. Minute des Drittligaspiels gegen Fortuna Köln am 4. April 2017 waren in Aalens Zuschauerbereich mehrere Leuchtfackeln gezündet worden. Der entstehende Rauch zog Richtung Rasen und behinderte das Spielgeschehen, weshalb die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der 52. Minute des Drittligaspiels gegen Fortuna Köln am 4. April 2017 waren in Aalens Zuschauerbereich mehrere Leuchtfackeln gezündet worden. Der entstehende Rauch zog Richtung Rasen und behinderte das Spielgeschehen, weshalb die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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