3500 Euro Geldstrafe für Unterhaching

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bayern-Regionalligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines Falles eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der Halbzeitpause des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 27. Oktober 2015 wurde ein Böller im Unterhachinger Zuschauerblock gezündet. Außerdem liefen in der 67. Spielminute zwei Zuschauer von der Gegentribüne auf das Spielfeld.

Zudem musste das DFB-Pokalspiel gegen Bayer 04 Leverkusen am 15. Dezember 2015 in der 35. Spielminute für eine Minute unterbrochen werden, weil vor einem Eckball aus dem Unterhachinger Zuschauerblock zwei leere Bierbecher und eine Bananenschale in Richtung eines Leverkusener Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bayern-Regionalligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines Falles eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der Halbzeitpause des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 27. Oktober 2015 wurde ein Böller im Unterhachinger Zuschauerblock gezündet. Außerdem liefen in der 67. Spielminute zwei Zuschauer von der Gegentribüne auf das Spielfeld.

Zudem musste das DFB-Pokalspiel gegen Bayer 04 Leverkusen am 15. Dezember 2015 in der 35. Spielminute für eine Minute unterbrochen werden, weil vor einem Eckball aus dem Unterhachinger Zuschauerblock zwei leere Bierbecher und eine Bananenschale in Richtung eines Leverkusener Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.