3500 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 20. Februar 2016 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock mindestens 15 Leuchtfackeln abgebrannt. In der 5. Spielminute brannte an gleicher Stelle eine weitere Rauchbombe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 20. Februar 2016 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock mindestens 15 Leuchtfackeln abgebrannt. In der 5. Spielminute brannte an gleicher Stelle eine weitere Rauchbombe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.