3500 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den FSV Zwickau am 16. September 2016 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock mehrere Rauchtöpfe, drei Blinker und ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den FSV Zwickau am 16. September 2016 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock mehrere Rauchtöpfe, drei Blinker und ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.