34.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt.

Vor Beginn der Bundesligapartien beim FSV Mainz 05 am 18. Februar 2017 sowie bei Bayer Leverkusen am 10. März 2017 wurden im Bremer Zuschauerbereich pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Bei der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am 18. März 2017 wurde im Bremer Zuschauerbereich außerdem ein beleidigendes Banner gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt.

Vor Beginn der Bundesligapartien beim FSV Mainz 05 am 18. Februar 2017 sowie bei Bayer Leverkusen am 10. März 2017 wurden im Bremer Zuschauerbereich pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Bei der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am 18. März 2017 wurde im Bremer Zuschauerbereich außerdem ein beleidigendes Banner gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###