30.000 Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Im Rahmen des Dresdner Zweitliga-Spiels beim 1. FC Kaiserslautern am 8. Februar 2013 und des Relegationsspiels gegen den VfL Osnabrück am 28. Mai 2013 waren von Dresdner Zuschauern vermehrt pyrotechnische Mittel abgebrannt worden. Darüber hinaus waren während des Dresdner Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 8. Dezember 2012 aus dem Dresdner Zuschauerblock Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Im Rahmen des Dresdner Zweitliga-Spiels beim 1. FC Kaiserslautern am 8. Februar 2013 und des Relegationsspiels gegen den VfL Osnabrück am 28. Mai 2013 waren von Dresdner Zuschauern vermehrt pyrotechnische Mittel abgebrannt worden. Darüber hinaus waren während des Dresdner Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 8. Dezember 2012 aus dem Dresdner Zuschauerblock Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.