3000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Mit Beginn des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 9. August 2015 wurden im Zuschauerblock der Gäste zahlreiche Bengalische Feuer gezündet und etliche auf das Spielfeld geworfen. Unmittelbar danach wurden auch im Essener Zuschauerbereich Rauchkörper gezündet. Der Spielbeginn verzögerte sich daraufhin um mehr als zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Mit Beginn des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 9. August 2015 wurden im Zuschauerblock der Gäste zahlreiche Bengalische Feuer gezündet und etliche auf das Spielfeld geworfen. Unmittelbar danach wurden auch im Essener Zuschauerbereich Rauchkörper gezündet. Der Spielbeginn verzögerte sich daraufhin um mehr als zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.