3000 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 47. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 24. Oktober 2014 waren im Münsteraner Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 47. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 24. Oktober 2014 waren im Münsteraner Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.