3000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel bei Borussia Dortmund II am 18. Oktober 2014 wurde im Osnabrücker Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Darüber hinaus wurden vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit der Drittligapartie beim FC Hansa Rostock am 31. Oktober 2014 mehrere Bengalische Feuer im Zuschauerblock des Gästeteams gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel bei Borussia Dortmund II am 18. Oktober 2014 wurde im Osnabrücker Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Darüber hinaus wurden vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit der Drittligapartie beim FC Hansa Rostock am 31. Oktober 2014 mehrere Bengalische Feuer im Zuschauerblock des Gästeteams gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.